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    Mehr Schutz vor gefälschten Arzneimitteln

    Rezeptpflichtige Arzneimittel sicherer gegen Fälschungen machen - darauf zielt die Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 ab. Damit einher gehen neue Sicherheitsmerkmale für Arzneimittelverpackungen und ein flächendeckendes Datenspeicherungssystem für alle EU- und EWR-Mitgliedstaaten.


    Alle EWR Länder sind am EU-Hub angeschlossen

    Seit dem 9. Februar 2019 sind in allen EWR-Ländern und in der Schweiz nationale Datenspeicher im Betrieb. Damit soll es Fälschern nicht mehr gelingen, ihre - mitunter lebensbedrohlichen - Medikamentenimitate in die legale Lieferkette einzuschleusen.

     

    Die gesetzliche Situation in der Schweiz

    Um einen gleichwertigen Schutz vor gefälschten Arzneimitteln in der Schweiz zu gewährleisten, soll gemäss Bundesbeschluss, der Art. 17a HMG im schweizerischen Heilmittel Gesetz integriert werden. Das Inkrafttreten dieses Artikels ist gemeinsam mit einer entsprechenden Verordnung vorgesehen. Beide werden - nach der Vernehmlassung der Verordnung - voraussichtlich in 2023 in Kraft treten. Entgegen dem EU-Recht erfolgt das Anbringen von Sicherheitsmerkmalen und die Prüfung derselben gemäss Art. 17a HMG noch auf freiwilliger Basis. Mehr zu den gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz.


    Der Verband SMVO richtet das nationale System ein

    Der «SMVO Schweizerischer Verband für die Verifizierung von Arzneimitteln» (SMVO) wurde am 4. April 2018 gegründet, mit dem Ziel, den Fälschungsschutz in der Schweiz einzuführen. Der Verband setzt sich in Abstimmung mit allen Beteiligten dafür ein, dass die Verordnung verbindlich umgesetzt wird. Mehr über die SMVO

    Die Aufgaben der Akteure

    Die beteiligten Akteure wie Apotheken, Spitalapotheken, Ärzte, Pre-Grossisten, Grossisten, Verblisterungsdienstleister oder Softwareanbieter nehmen wichtige Aufgaben in der Umsetzung war. Eine Zusammenfassung der jeweiligen Rollen und Aufgaben finden Sie hier.

     

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