Schweizerischer Verband für die Verifizierung von Arzneimitteln
Fälschungsschutz für Arzneimittel
Ein verlässlicher Schutz für Arzneimittel gegen Fälschungen ist das Ziel der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161. Das wird mit neuen Erkennungs- und Sicherheitsmerkmalen für Arzneimittelverpackungen und einem flächendeckenden Datenbanksystem für alle EU- und EWR-Mitgliedstaaten erreicht.
Seit dem 9. Februar 2019 sind in fast allen EWR-Ländern nationale Systeme für die Überprüfung der Erkennungsmerkmale in Betrieb. Diese Überprüfung funktioniert länderübergreifend, so dass das Einschleusen von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette verhindert wird.
Die rechtliche Situation in der Schweiz
Durch die Annahme der Motion von Ständerat Erich Ettlin 22.3859 «Masterplan zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Nutzung von gesetzlichen Standards und bestehenden Daten» vom 26.9.2023 durch das Eidgenössische Parlament wurde das Anbringen und die Überprüfung von Sicherheitsmerkmalen und -vorrichtungen auf den Verpackungen von rezeptpflichtigen Humanarzneimitteln für obligatorisch erklärt.
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